Regeln für die Aussteller und Vereine
Regeln für die Aussteller und Vereine zur Teilnahme an der TrainExpo.ch in Birmensdorf/ZH am 21./22. Mai 2022
Durchführungsort
Gemeindezentrum Brüelmatt (GZB), Dorfstrasse 10, 8903 Birmensdorf/ZH und unmittelbare Umgebung (Zelt neben dem GZB und Turnhalle Brüelmatt).
Zufahrt auch über Studenmättelistrasse möglich; Lieferantenzufahrt Baumgartenstrasse nicht benützen.
Öffnungszeiten für Aussteller und Vereine
Die Plätze der Aussteller sind mit Namen und Nummern beschriftet und können zu folgenden Zeiten eingerichtet und abgebaut werden:
Aussteller-Apéro |
Samstag |
21.05.2022 |
17:15 19:00 Uhr (gespendet) |
Zugang |
Sonntag |
22.05.2022 |
ab 09:00 Uhr |
Abbau |
Sonntag |
22.05.2022 |
ab 17:00 spätestens 22:00 UhrDie Stände und Anlagen dürfen am Sonntag nicht vor 17:00 Uhr abgebaut werden |
Montag |
23.05.2022 |
08:00 längstens 12:00 Uhr |
Ladezonen
Während dem Aus- und Einladen können Fahrzeuge (Autos und Lieferwagen) bis in die Nähe der Ausstellungsräume herangefahren werden. Allerdings ist die Distanz nicht einfach ebenerdig und gewisse Zugangstüren sind sehr eng. Palettenrollis sind nur teilweise einsetzbar. Für Besichtigungen und Vorabklärungen bitte mit
office@trainexpo.ch Kontakt aufnehmen.
Das OK wird insbesondere für den Abbau der Ausstellung Zeiten für die Vorfahrt der einzelnen Aussteller festlegen.
Parkieren der Fahrzeuge von Ausstellern & Verein
Während der allgemeinen Öffnungszeiten müssen die Aussteller-Fahrzeuge auf Gratis-Aussenparkplätze abgestellt werden. Distanz max. 800 Meter.
Hausordnung
An allen Wänden, Fenstern, Türen sowie am Mobiliar des Gemeindezentrums Brüelmatt dürfen keine Plakate, Bilder, usw. befestigt werden (auch nicht mit Klebestreifen). Persönliche Stellwände zum Anbringen von Material sind erlaubt, sofern sie in der zugewiesenen Fläche Platz finden.
Fotografieren in der Ausstellung
Im Hinblick auf die Durchführung von weiteren TrainExpo.ch- Ausstellungen in den Folgejahren werden von einem offiziellen Fotografen Fotos von Anlagen, Modellen und Ständen gemacht. Ohne Veto eines Teilnehmers an der TrainExpo.ch dürfen Fotos gemacht werden, die ausschliesslich im Zusammenhang mit Publikationen der TrainExpo.ch verwendet werden.
Es ist aber auch damit zu rechnen, dass Redaktionen von Fachzeitschriften und Regionalzeitungen Berichte mit Fotos verfassen.
Versicherung
Das OK schliesst eine Sach- und eine Haftpflichtversicherung für das Ausstellungsgut ab. Diese decken Feuer- und Elementarschäden sowie Einbruchdiebstahl ausserhalb der Öffnungszeiten, nicht aber einfachen Diebstahl während der Öffnungszeiten. Ausstellungsobjekte mit einem Wert über 7'500.- CHF müssen unter office@trainexpo.ch angemeldet werden, damit die Versicherungspolice angepasst werden kann.
Während der Ausstellung ist es Sache der Aussteller, ihre Ausstellungsobjekte zu sichern.
Gratiseintritte für Aussteller und Vereine
Aussteller erhalten insgesamt 3 Eintrittsberechtigungen für 2 Tage. Vereine erhalten insgesamt 5 Eintrittsberechtigungen für 2 Tage.
Betriebsgarantie
Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Ausstellung verpflichten sich die Aussteller, durch Ihre persönliche Anwesenheit und/oder durch fachkundige Personen den Stand bzw. die Anlage während der Öffnungszeiten durchgehend zu besetzen sowie zu betreiben und somit für die Besucher präsent zu sein. Vereine stellen sicher, dass ihre Mitglieder den Betrieb sicherstellen.
Gastronomie
Während der ganzen Ausstellung inkl. Auf- und Abbautag wird durch den Veranstalter ein Verpflegungs- und Getränkeangebot mit günstigem Kaffee und kleinen Menüs sichergestellt.
An den einzelnen Ständen dürfen keine Kaffeemaschinen, Kühlschränke und dergleichen installiert werden.
Internetzugang in den Ausstellungsräumen
Es besteht in den Ausstellungsräumen kein öffentliches WLAN. Ausländische Aussteller nehmen mit office@trainexpo.ch Kontakt auf.
Sicherheitsvorschriften und Schutzkonzepte
Das OK behält sich vor, situativ angemessene Sicherheitsvorschriften bzw. Schutzkonzepte zu erlassen, um die Sicherheit und Gesundheit aller Personen im Ausstellungsgelände zu garantieren.
Raucherplätze
Rauchen ist nur vor dem oberen Ein-/Ausgang des Gemeindezentrums erlaubt. Die ganze übrige Ausstellungsfläche, insbesondere die Anlagen der Schulen, sind rauchfrei.
Rechnungsstellung / Rückzahlung bei Annulation
Nach definitiver Zuteilung der Teilnehmer für die Ausstellung, erhalten die zahlungspflichtigen Aussteller eine Bestätigung sowie die Rechnung für die Standgebühr. Der Betrag ist innert 30 Tagen fällig. Nach Eingang wird die Anmeldung definitiv.
Vereine und andere Aussteller, die unentgeltlich ausstellen dürfen, bekommen ebenfalls eine entsprechende Bestätigung.
Muss die Veranstaltung abgesagt werden, wird die bezahlte Standgebühr innert 30 Tagen nach Absage vollumfänglich zurückerstattet.
Zieht der Teilnehmer nach Bezahlung der Standgebühr seine Anmeldung zurück, erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühr.
Hallenchef
Den Anweisungen der bezeichneten Hallenchefs bzw. Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
Abfallentsorgung
Bei der Abfallentsorgung ist die Abfalltrennung zu beachten. Kleinere Abfallmengen können in den bereitgestellten blauen Limeco-Abfallsäcken entsorgt werden. Karton muss von den Teilnehmern privat entsorgt werden.
Übernachtungsmöglichkeiten
Wir empfehlen das preisgünstige https://www.meininger-hotels.com/de/ in Zürich Greencity, Maneggstrasse 41, 8041 Zürich, Tel. 043 508 02 07 (Haltestelle S4, Manegg, von und nach Zürich HB).
Erreichbar mit Auto durch den Uetlibergtunnel bis Ausfahrt Brunau. Für Sammeltransporte: Anmeldung unter office@trainexpo.ch bis 10 Tage vor Ausstellungsbeginn.
Die Zimmerreservation ist Sache der Aussteller.